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Schlagwort: ambulante Pauschalen

Tarif-Update – Technisches Update / Neue Klarstellungen OAAT AG

Am 20. März 2026 hat die OAAT AG in Ihrem Newsletter weitere Klarstellungen sowie wichtige Informationen zum technischen Update publiziert.

Technisches Update
Zur korrekten Umsetzung der genehmigten Tarifstrukturen werden im Rahmen eines technischen Updates der Grouper, LKAAT, das Definitionshandbuch sowie der TarifMatcher in aktualisierter Form bereitgestellt. Die Publikation ist für den 2. April 2026 vorgesehen. Details zu den Anpassungen werden mit dem Release aufgeschaltet.

Die Leistungserbringer und Kostenträger sind aufgefordert, die technische Implementierung bis zum 20. April 2026 vorzunehmen, damit ab diesem Datum nach neuer Version fakturiert werden kann.
Wichtig: Die Anwendung erfolgt auch auf Leistungen, welche vor dem Publikationsdatum erbracht, aber noch nicht fakturiert wurden. Bereits bestehende Rückweisungen, die nach dem 20. April erneut fakturiert werden, sollen gemäss neuer Version korrigiert werden. Bereits bezahlte Rechnungen sollen nicht mehr korrigiert werden.

Detaillierte Informationen zum technischen Update sowie den Klarstellungen finden Sie unter folgendem Link Newsletter 30 – OAAT AG – 20.03.2026

Wichtige Hinweise zur Vermeidung von Rechnungsrückweisungen

Um unnötige Rückweisungen zu vermeiden, macht die OAAT darauf aufmerksam, dass die Abrechnung gemäss den vereinbarten vertraglichen Grundlagen zu erfolgen hat. Insbesondere macht sie auf folgende drei Punkte aufmerksam:

Angabe der Fachbereiche: Gemäss Anhang H zum Tarifstrukturvertrag und Reglement zu den Fachbereichen 
Gruppierungsrelevante LKAAT-Positionen bei Ambulanten Pauschalen: Siehe Kap. 3, Abs. 6, Bst. c des Anhangs H «Rechnungsstellung und Datenaustausch» sowie Klarstellung 1 zu Anhang H «Rechnungsstellung und Datenaustausch»)
Injizierte oder applizierte Arzneimittel bei Ambulanten Pauschalen: Siehe Kap. 3, Abs. 6, Bst. d des Anhangs H «Rechnungsstellung und Datenaustausch» und Klarstellung 7 zu Anhang H «Rechnungsstellung und Datenaustausch»

Weitere wichtige Informationen finden Sie im Newsletter 29 der OAAT AG vom 20. Februar 2026 Newsletter 29 OAAT AG vom 20.02.2026

Tarif-Update – Verwendung von Analogiepositionen und Reservecodes

Die im LKAAT vorhandenen Reservecodes (ohne medizinische Beschreibung), können unterjährig von der OAAT mit einer medizinischen Beschreibung belegt werden. Reservecodes dienen ausschliesslich zur Dokumentation von Leistungen, welche im aktuellen LKAAT noch nicht abgebildet sind. Sie haben keinen Leistungsbezug.

Für die Abrechnung der «Versorgung einer Fraktur u/o Luxation mittels geschlossener Reposition mit äusserer Schienung von Handgelenk/Handwurzelknochen/ distaler Radius /distale Ulna» ist im Jahr 2026 die Analogieposition C08.FA.0030 zu verwenden und zugleich die Position C00.YY.0010 (Reservecode) zu erfassen.

Eine Übersicht über aktuell gültige und vergangene und Analogie- und Reservecodes ist auf der Webseite OAAT einsehbar und gilt als verbindlich für die Leistungserfassung. Die Aktualisierung erfolgt regelmässig per Monatsende.

Quelle: Newsletter 28 OAAT AG, vollständiger Newsletter unter https://oaat-otma.ch/informationen/newsletter

Vertragsbeitritte TARDOC und Ambulante Pauschalen

Damit Sie ab dem 1. Januar 2026 über TARDOC und Ambulante Pauschalen abrechnen können, müssen Sie den nationalen Tarifverträgen bis Ende 2025 beitreten. Weitere Informationen zum Beitritt für Ärztinnen und Ärzte mit persönlicher ZSR-Nummer und Ambulante Einrichtungen der Partner-Obergruppe «Ärzte und Ärztinnen» finden Sie unter folgendem Link https://tarifeambulant.fmh.ch/wichtige-tarif-info.cfm

Der Bundesrat genehmigt die Ergänzungen für das neue Gesamt-Tarifsystem TARDOC und Ambulante Pauschalen

An seiner Sitzung vom 5. November 2025 hat der Bundesrat mehrere Anpassungen und Ergänzungen zum Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen genehmigt. Damit kommt er dem Gesuch der Tarifpartner nach, noch vor Inkrafttreten des neuen Gesamt-Tarifsystems am 1. Januar 2026 Änderungen vorzunehmen. Diese Anpassungen ermöglichen unter anderem Verbesserungen bei der Übernahme von Leistungen in den Notaufnahmen der Spitäler oder auch in der Pathologie sowie bei der Behandlung von Tumoren.

Die Medienmitteilung der OAAT AG finden Sie unter folgendem Link https://oaat-otma.ch/fileadmin/redaktion/dokumente/DE/Aktuelles/251105_MM_OAAT_Tarife_Genehmigung_durch_BR.pdf

Besitzstand – Wichtige Anpassungen vom 26.09.2025

Im Newsletter vom 26. September 2025 kommuniziert die OAAT AG folgende wichtige Anpassungen im Zusammenhang mit den Besitzständen.

Anpassungen an den Besitzständen der Positionen JT.00.0010, TG.05.0050, GK.20.0090 und GK.20.0080. 

Hinweis: Die nachfolgenden Änderungen treten per sofort in Kraft

GK.20.0080 und GK.20.0090
GK.20.0090 kann wie GK.20.0080 in Besitzstand genommen werden mit 39.3410 „Umfassender sonografischer Gelenk- und Weichteilstatus, Fuss oder Hand, pro Seite“. Ärztinnen und Ärzte, die bereits einen Besitzstand auf GK.20.0080 erworben haben, müssen einen weiteren Besitzstand für GK.20.0090 anmelden.

JT.00.0010
JT.00.0010 „Spezialisierte genetische Beratung, pro 1 Min.“ kann neu mit folgenden Positionen in Besitzstand genommen werden:

  • 00.0530 „Genetische u/o pränatale Beratung durch den Facharzt bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren, pro 5 Min“
  • 00.0535 „Genetische u/o pränatale Beratung durch den Facharzt bei Kindern unter 6 Jahren und Personen über 75 Jahren, pro 5 Min“
  • 00.0536 „Genetische u/o pränatale Beratung durch den Facharzt bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren mit einem erhöhten Behandlungsbedarf, pro 5 Min“

TG.05.0050
TG.05.0050 „Spirometrie im Lungenfunktionslabor“ kann nicht mehr in Besitzstand genommen werden. Sie ist explizit für Pneumologen vorgesehen, die über ein entsprechendes Lungenfunktionslabor verfügen. Die bisherige 15.0130 „Kleine Spirometrie mit Dokumentation der Flussvolumenkurve“ kann über TG.05.0030 „Kleine Spirometrie“ abgerechnet werden. Bereits erteilte Besitzstände bleiben gültig.
Die OAAT AG weist darauf hin, dass TG.05.0050 zur differenzierten Diagnostik und genauen Beurteilung von Atemwegsverengungen und -Mustern dient und durch geschultes Fachpersonal unter spezialfachärztlicher Supervision (qual. Dignität Pneumologie) durchgeführt wird. In allen anderen Fällen kommt die TG.05.0030 zur Anwendung.

Bereits genehmigte Anträge zur Besitzstandswahrung werden nicht tangiert und behalten ihre Gültigkeit. Automatisch abgelehnte Anträge wurden unter den neuen Kriterien automatisiert und ohne Kostenfolge für den Antragssteller erneut geprüft. Nach erfolgter Prüfung erhält der Antragssteller das Ergebnis wie bisher via Mail. Beachten Sie bitte, dass Sie für das Login auf LegiData die persönliche ZSR-Nummer verwenden.

Verlängerung Deklaration Besitzstandswahrung bis 15. November 2025 und Anpassung Betriebsreglement LegiData

Im Newsletter 20 der OAAT AG vom 4. September 2025 kommuniziert die OAAT folgendes:
„Der VR der OAAT AG hat am 29. August 2025 die Herausforderungen im Bereich der Besitzstandswahrung diskutiert und dazu mehrere Beschlüsse gefasst. Die Beantragung des Besitzstandes via LegiData wird neu bis am 15. November 2025 möglich sein. Dokumente für nicht automatisch anerkannte Besitzstandspositionen können bis am 30. November 2025 nachgereicht werden.
Weiter hat der VR der OAAT AG beschlossen, das Betriebsreglement LegiData anzupassen.“
Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link: Newsletter 20 OAAT AG – Besitzstand

Anpassungen am Gesamt-Tarifsystem – Release 8. August 2025

Am 15. Juli 2025 haben die Tarifpartner dem Bundesrat Ergänzungen und Anpassungen am Gesamt-Tarifsystem noch vor dessen Einführung zur Genehmigung eingereicht.

Am 8. August 2025 wurden planmässig der TARDOC 1.4c, die Ambulanten Pauschalen 1.1c sowie die entsprechenden Releasenotes durch die OAAT AG veröffentlicht. Welche wichtigen Anpassungen vorgenommen wurden, finden Sie unter folgendem Link: Releasenotes

Anerkennungssparten im neuen Tarifsystem

Im neuen Tarifsystem gibt es nur noch ZWEI SPARTEN, die anerkannt werden müssen:
– Nichtärztliches Personal in der Psychiatrie (TARDOC Kapitel EA.05)
– Nichtärztliches Chronic Care Management (TARDOC Kapitel AK.05)
Weitere Informationen zur Spartenanerkennung erhalten Sie in unserer TARDOC-Schulung (TARDOC-RALLYE und TARIF-AKADEMIE).