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Advanced Practice Nurses: Eine wichtige Stütze für die Grundversorgung

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Welche Rolle sollen die Advanced Practice Nurses (APN) in Zukunft in der ambulanten Grundversorgung spielen?

Grussbotschaft von Anne Lévy, Direktorin BAG anlässlich des 7. APN-Symposiums (Quelle BAG, Veröffentlichung 2.6.2026)

Sehr geehrte Damen und Herren
Werte Anwesende

Sie diskutieren heute über die künftige Rolle der APN in der Gesundheitsversorgung.

Ich freue mich sehr, dazu ein paar Worte an Sie richten zu dürfen. Gerne lege ich Ihnen dar, welche Rolle aus Sicht des BAG die Advanced Practice Nurses in der Gesundheitsversorgung künftig spielen sollen und was es dafür noch braucht.

Berufsbilder entwickeln sich – über Generationen. Das ist in jedem Beruf so. Auch in der Pflege. Über 217’000 Menschen arbeiten heute in der Schweiz in der Pflege. Sie arbeiten in der Langzeitpflege, in der Akutsomatik, in psychiatrischen Kliniken oder pflegen die Patientinnen und Patienten – im Auftrag der Spitex oder eines Spitals – in ihrem Daheim. Sie schauen zu sehr verschiedenen Patientinnen und Patienten mit ganz unterschiedlichen Krankheiten. Sind da für Menschen jeden Alters: Vom Kleinkind bis zur hochbetagten Person. In der Intensivstation, auf dem Spitalnotfall oder in der Palliative Care. Sie wissen, was ich damit meine, wenn ich sage: Pflegende sind sehr nahe an den Menschen. Dann, wenn es ihnen schlecht geht, sie besonders verletzlich sind.

Nicht nur die Berufsbilder ändern sich. Sondern auch die Ausbildungswege und die Berufsbezeichnungen: Heute reden wir beispielsweise von der Fachperson Gesundheit, der diplomierten Pflegefachperson HF/FH und neuerdings auch von der
Advanced Practice Nurse. Wobei bei den APN vor allem die öffentliche und politische Diskussion neu ist. Im Zentrum dieser Diskussion steht die Frage, wie der Beruf gesetzlich geregelt werden soll.

Vielfältige Einsatzgebiete

Die Bevölkerung ist sich der Bedeutung der Pflege für die Gesundheit und das Wohlergehen der Patientinnen und Patienten bewusst. Das wurde spätestens klar bei der deutlichen Zustimmung zur Pflegeinitiative. Und so ist es uns ein Anliegen und auch der Auftrag aus dem Parlament, den Pflegeberuf weiter zu stärken und die berufliche Weiterentwicklung von Pflegefachkräften zu fördern.

Von den rund 217’000 Pflegekräften in der Schweiz haben heute rund 1’500 einen Master in Science of Nursing. Sie finden beispielsweise eine Anstellung als Pflegeexpertin APN in der Kardiologie hier in der Insel. Dabei übernehmen sie eine zentrale Funktion bei der Weiterentwicklung des Pflegeteams. Mit dem Ziel, die Rolle der Pflege in den interprofessionellen Behandlungsteams zu stärken.

Oder die APN setzen ihr klinisches Spezialwissen gezielt bei der Betreuung von Patientinnen und Patienten ein – in der Neurochirurgie. Auch das ein Beispiel aus dem Inselspital. Dank ihrer anspruchsvollen Ausbildung verfügen die APN über das nötige Fachwissen, um beispielsweise klinische Visiten durchzuführen. Oder um Patientinnen und Patienten mit Hirntumoren während der Behandlung und Genesung zu begleiten und zu beraten. Und dabei auch ihre Angehörigen mit einzubeziehen.

Das sind Einsatzgebiete von APN im stationären Setting. Advanced Practice Nurses können – und sollen! – aber künftig auch in der ambulanten Grundversorgung eine wichtige Rolle spielen. Etwa in Hausarztpraxen oder in Kinderarztpraxen. Die Kombination von vertieftem Pflegewissen und medizinischen Fertigkeiten bietet hier grosses Potenzial. Und wird dringend gebraucht!

In den kommenden Jahren werden sehr viele Hausärztinnen und Hausärzte in Pension gehen. Während das Angebot zurückgeht, nimmt der Bedarf an medizinischer Behandlung und Betreuung zu. Insbesondere für die langfristige Begleitung von Menschen mit chronischen Krankheiten, wie zum Beispiel Diabetes oder auch Herz-Kreislaufproblemen. Es ist daher sinnvoll, dass wir die medizinische Grundversorgung auf mehr Schultern verteilen. In enger Zusammenarbeit mit einem Arzt oder einer Ärztin können APN mithelfen, diese in den Haus- oder Kinderarztpraxen zu entlasten und einen Mehrwert für die Patientinnen und Patienten zu schaffen.

Im Rahmen von Pilot- und Forschungsprojekten leisten Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN hier bereits heute wichtige Pionierarbeit. In einem Forschungsprojekt der Berner Fachhochschule haben APNs in Hausarztpraxen beispielsweise die Betreuung von älteren, chronisch kranken Patientinnen und Patienten übernommen. Sie gingen auf Hausbesuche und Visiten in Alters- und Pflegeheimen und brachten insbesondere in Krisen- und Notfallsituationen ihr Fachwissen ein. Die Auswertung zeigte: Dank der APN wurde die Qualität der Behandlung und Betreuung besser. Davon profitieren in erster Linie die Patientinnen und Patienten. Auch, weil die APN Impulse setzten, für Prävention und Selbstkompetenz. Als Teil des Praxis-Teams entlasteten die APNs zudem die Hausärztinnen und Hausärzte. Und sie halfen dabei, die Weiterbehandlung «ihrer» Patientinnen und Patienten durch die Spitex oder spezialisierte Fachärztinnen und Fachärzten gut abzustimmen.

Anpassungen bei zwei Gesetzen nötig

Was sich in der Praxis bewährt hat, soll nun gesetzlich verankert werden. Dafür braucht es Anpassungen bei zwei Gesetzen: Erstens beim Gesundheitsberufegesetz. Hier soll der Beruf des Pflegeexperten, der Pflegeexpertin APN klar geregelt werden. Das ist die Grundlage dafür, dass die Leistungen abgerechnet werden können. Der Master in Advanced Practice Nursing soll als Voraussetzung definiert und im Gesetz verankert werden. Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf dazu letztes Jahr ans Parlament überwiesen. Der Nationalrat hat diesen Vorschlag in der Frühlingssession diskussionslos unterstützt. Nun geht das Geschäft in den Ständerat und wir hoffen, dass der Vorschlag auch dort unbestritten ist.

Zweitens braucht es Anpassungen beim KVG – dem Krankenversicherungsgesetz.

Hierzu hat der Bundesrat vor zwei Wochen einen Richtungsentscheid gefällt: Bestimmte Leistungen der APN sollen künftig über die Grundversicherung abgerechnet werden können, wenn diese in enger Zusammenarbeit mit einem Arzt oder einer Ärztin erfolgen. Der Bundesrat hat das BAG nun damit beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzubereiten.

Wir müssen uns aber bewusst sein: Dieser Gesetzgebungsprozess wird seine Zeit brauchen. Es wird also noch etwas dauern, bis Leistungen über die Grundversicherung abgerechnet werden dürfen, die Advanced Practice Nurses im ambulanten Setting erbringen. In der Regel dauert es mindestens zwei Jahre vom sogenannten «Richtungsentscheid» bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes. Ich sehe das hier aber durchaus als Chance, die wir nutzen sollten: Ärzteschaft und APN sollen gemeinsam mit dem BAG diskutieren, welche Aufgaben in der Grundversorgung künftig von wem übernommen werden sollen.

Das wird nicht immer einfach sein. Was ist ärztlich? Was ist Pflege? Was genau braucht der Patient, die Patientin wirklich? Dazu kommt, dass sich auch andere Gesundheitsberufe wandeln. Die APN müssen sich also gleichzeitig überlegen, welche Tätigkeiten sie heute wahrnehmen, die auch von einer Pflegefachkraft HF/FH, einer FaGe oder einer medizinischen Praxisassistentin gemacht werden könnten.

Pilotprojekte helfen allen – auch uns. Sie liefern die Grundlage für ein gemeinsames Bild vom Nutzen, den Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN mit ihrer fundierten, anspruchsvollen Ausbildung bringen: Für die Patientinnen und Patienten und für unser Gesundheitssystem.

Ich möchte Sie daher ermutigen: Bringen Sie sich weiterhin aktiv ein, bei der Weiterentwicklung des Berufs der APN!

Für Ihre wertvolle und wichtige Pionierarbeit danke ich Ihnen ganz herzlich.