Feierabend am Mittag? Die Taxpunkt-Limite spaltet die Ärzteschaft
Höchstgrenze der ärztlichen Leistungen im TARDOC – Bericht Medinside vom 3. Juli 2026
Die Tarifpartner formulieren eine Höchstgrenze für die täglichen Taxpunkte der Ärzte. So will es der Bundesrat. Doch die Umsetzung entsetzt viele. Die Regel sollte Missbrauch verhindern. Womöglich verhindert sie nun gute Arbeit.
Darf man den Ärzten eine Höchstarbeitszeit vorschreiben? Und wenn ja: welche? Um solche Fragen tobt ein eifriger Streit in der Branche. Auslöser war ein Papier mit dem Titel «Höchstgrenze für die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte des ärztlichen Teils des TARDOC» – herausgegeben von FMH, Spitalverband H+ sowie Versichererverband Prioswiss.
Die Tarifpartner konkretisieren darin Details im neuen Tarifsystem; und diese sollen nun dem Bundesrat vorgeschlagen werden. Der heikelste Punkt: Die Summe der Taxpunkte der ärztlichen Leistung, die für die Grundversicherung über den Tardoc abgerechnet wird, darf 1577 pro Tag nicht überschreiten – im Monatsdurchschnitt und pro ausführendem Arzt. Nicht einberechnet sind gewisse Arbeiten, etwa Notfallbehandlungen oder der Dokumentationsaufwand.
Dies scheint vielen Ärzten inakzeptabel. Innert Stunden organisierten sich Hunderte in einer WhatsApp-Gruppe, unterschrieben eine Petition an die Bundesversammlung und formulierten auf Plattformen wie Linkedin Kritik und Widerstandspläne. «Schildbürgerstreich», hiess es da, «Katastrophe!». Oder: «Globalbudget durch die Hintertüre».
«Tolles Konzept!»
Warum das Entsetzen? Viele finden eine Arbeitszeitgrenze schon grundsätzlich falsch, denn dies bestrafe Effizienz. Im Zentrum der Kritik stehen aber die konkreten (möglichen) Folgen für Praxen und Patienten: Die vereinbarte Zahl von 1577 Taxpunkten dürfte bei vielen Fällen und Disziplinen dazu führen, dass die Ärzte ihre Obergrenze erreichen, obwohl der Arbeitstag noch lang ist. Es wäre eine neue Art der Rationierung von Medizin.
Auf der anderen Seite wären Praxen in der Existenz bedroht – so die Befürchtung. Denn die Zeitblockade bei ärztlichen Leistungen würde auch technische und Infrastruktur-Leistungen bremsen, da dies oft Hand in Hand geht. Sie schafft also eine recht umfassende Einnahmenlimite – beziehungsweise eine Beschränkung des Umsatzes der gesamten Praxis. Ein Praxisleiter kalkuliert, «dass wir nicht mal die Fixkosten bezahlen können – geschweige denn Löhne.»
«Tolles Konzept, um die Work-Life-Balance der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte in der Praxis massiv zu verbessern», frotzelte ein Praxisinhaber auf Linkedin: «Ich als Hausarzt werde jeden Tag gegen 13:00 Uhr Feierabend machen. Was danach mit den Patienten und den Notfallstationen passiert? Nicht mein Problem – die FMH und der Bundesrat dürfen das selbst lösen.»
Ein anderer rechnet vor, dass ein Hausarzt an so einem Tardoc-Durchschnittstag nach etwa 22 Patienten die Praxis schliessen würde. «Wir haben Hausärztemangel und diese Deckelung entspricht quasi einem Arbeitsverbot», so der Kommentar dazu.
«Eine Taxpunktvolumen-Höchstgrenze könnte sich auch als kontraproduktiv erweisen, weil Leistungserbringer, die darunter liegen, sie als Referenzniveau betrachten könnten, das es zu erreichen gilt.» — BAG, April 2024.
Diesen Aspekt greift auch die Petition auf, die bis Freitagmorgen 4’000 Unterschriften vereinigte: «Die vorgesehene Begrenzung stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die ambulante Gesundheitsversorgung der Schweiz dar», heisst da. «Ärztinnen und Ärzte müssten nach Erreichen einer administrativ festgelegten Tageslimite ihre Tätigkeit beenden, obwohl weiterhin Patientinnen und Patienten auf eine medizinische Behandlung angewiesen wären.»
Zudem behandle die geplante Obergrenze die Fachrichtungen gleich, trotz stark unterschiedlicher Leistungsprofile. Sie führe damit «zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung.»
Was seit diesem Donnerstag geschieht, erinnert stark an die Ereignisse in der Physiotherapie der letzten Wochen. Das Muster: Die Basis der Leistungserbringer (ob Physios oder Ärzte) rebelliert, weil sie den Eindruck hat, ihre Berufsverbände (ob Physioswiss oder FMH) hätten ihre Interessen gegenüber H+ und Prioswiss nicht genügend durchgesetzt. In beiden Fällen wird mangelnde Information beklagt.
Und in beiden Fällen entsteht das Dilemma aus staatlichen Vorgaben, die gewisse Einschränkungen geradezu aufzwingen.
Das Dilemma der FMH
Die FMH publizierte inzwischen eine Erläuterung zur Höchstgrenze, worin sie festhält, dass sie diese Vorgabe in der parlamentarischen Beratung dezidiert bekämpft hatte. Das Problem: Der Bundesrat muss solch eine «Höchstgrenze für die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte des ärztlichen Teils» festlegen lassen; so sehen es die aktuellen KVG-Bestimmungen vor, die das Parlament 2024 absegnete.
Damals richtete sich die Idee der Zeit-Guillotine gegen Mängel im Tarmed; so ermöglichte es der alte Einzelleistungstarif, teilweise unrealistisch viele Tagesleistungen beziehungsweise Arbeitszeiten abzurechnen.
Interessanterweise hatte das BAG selbst vor den Gefahren gewarnt, welche die Ärzte heute an die Wand malen: «Sobald die Leistungserbringer die Taxpunktvolumen-Höchstgrenze pro Arbeitstag erreicht haben, bestünde für sie kein Anreiz mehr, noch Patienten zu behandeln, selbst wenn diese Behandlungen nötig wären», schrieb das Amt in einem Bericht an die Gesundheitskommission des Ständerats: «Eine Taxpunktvolumen-Höchstgrenze pro Arbeitstag könnte sich auch insofern als kontraproduktiv erweisen, als Leistungserbringer, die darunter liegen, sie als Referenzniveau betrachten könnten, das es zu erreichen gilt.»
Kurz: Die Probleme des Tarmed – veraltete Minutagen, falsche Kostenmodelle, Über- und Untertarifierungen – liessen sich durch eine einzelne Tagesobergrenze nicht sinnvoll lösen. So der amtliche Befund im Jahr 2024.
Wollte der Gesetzgeber das wirklich?
Trotzdem gelangte der Passus einer Höchstgrenze in die Übergangsbestimmungen. Offenbar vertraute der Gesetzgeber der Revision nicht so ganz. Trotz neuem Tarifmodell, verlangter Kostenneutralität, Monitoring und Pauschalen wurde eine zusätzliche Abrechnungsgrenze eingebaut. Aber jetzt vielleicht mit unerwarteten Folgen.
Allein: Hätte sich die bundesrätliche Vorgabe einer Höchstgrenze überhaupt vermeiden oder aufweichen lassen? Hätte die FMH so etwas wirklich durchsetzen können? Die Kritik am Dachverband setzt dies stillschweigend voraus.
Die Folgefrage: Sind FMH, H+ und Prioswiss in der Ausgestaltung der Vereinbarung – etwa mit den 1577 Punkten – über die eigentliche Absicht des Gesetzgebers hinausgegangen? Ist das Korsett zu eng?
Diese Frage wird der Bundesrat beantworten müssen, wenn er den Abschluss bewilligen soll. Womöglich liegt hier die Chance für einen Rückzieher.
Die Ärztepetition ans eidgenössische Parlament äussert den Wunsch, dass auf die Einführung einer täglichen Obergrenze der ärztlichen Leistung gleich ganz verzichtet wird – und ferner, dass die ärztlichen Fachgesellschaften und Dachorganisationen in tarifpolitische Grundsatzentscheide verbindlich einbezogen werden.