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Schlagwort: ambulante Pauschalen

Der Bundesrat genehmigt die Ergänzungen für das neue Gesamt-Tarifsystem TARDOC und Ambulante Pauschalen

An seiner Sitzung vom 5. November 2025 hat der Bundesrat mehrere Anpassungen und Ergänzungen zum Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen genehmigt. Damit kommt er dem Gesuch der Tarifpartner nach, noch vor Inkrafttreten des neuen Gesamt-Tarifsystems am 1. Januar 2026 Änderungen vorzunehmen. Diese Anpassungen ermöglichen unter anderem Verbesserungen bei der Übernahme von Leistungen in den Notaufnahmen der Spitäler oder auch in der Pathologie sowie bei der Behandlung von Tumoren.

Die Medienmitteilung der OAAT AG finden Sie unter folgendem Link https://oaat-otma.ch/fileadmin/redaktion/dokumente/DE/Aktuelles/251105_MM_OAAT_Tarife_Genehmigung_durch_BR.pdf

Besitzstand – Wichtige Anpassungen vom 26.09.2025

Im Newsletter vom 26. September 2025 kommuniziert die OAAT AG folgende wichtige Anpassungen im Zusammenhang mit den Besitzständen.

Anpassungen an den Besitzständen der Positionen JT.00.0010, TG.05.0050, GK.20.0090 und GK.20.0080. 

Hinweis: Die nachfolgenden Änderungen treten per sofort in Kraft

GK.20.0080 und GK.20.0090
GK.20.0090 kann wie GK.20.0080 in Besitzstand genommen werden mit 39.3410 „Umfassender sonografischer Gelenk- und Weichteilstatus, Fuss oder Hand, pro Seite“. Ärztinnen und Ärzte, die bereits einen Besitzstand auf GK.20.0080 erworben haben, müssen einen weiteren Besitzstand für GK.20.0090 anmelden.

JT.00.0010
JT.00.0010 „Spezialisierte genetische Beratung, pro 1 Min.“ kann neu mit folgenden Positionen in Besitzstand genommen werden:

  • 00.0530 „Genetische u/o pränatale Beratung durch den Facharzt bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren, pro 5 Min“
  • 00.0535 „Genetische u/o pränatale Beratung durch den Facharzt bei Kindern unter 6 Jahren und Personen über 75 Jahren, pro 5 Min“
  • 00.0536 „Genetische u/o pränatale Beratung durch den Facharzt bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren mit einem erhöhten Behandlungsbedarf, pro 5 Min“

TG.05.0050
TG.05.0050 „Spirometrie im Lungenfunktionslabor“ kann nicht mehr in Besitzstand genommen werden. Sie ist explizit für Pneumologen vorgesehen, die über ein entsprechendes Lungenfunktionslabor verfügen. Die bisherige 15.0130 „Kleine Spirometrie mit Dokumentation der Flussvolumenkurve“ kann über TG.05.0030 „Kleine Spirometrie“ abgerechnet werden. Bereits erteilte Besitzstände bleiben gültig.
Die OAAT AG weist darauf hin, dass TG.05.0050 zur differenzierten Diagnostik und genauen Beurteilung von Atemwegsverengungen und -Mustern dient und durch geschultes Fachpersonal unter spezialfachärztlicher Supervision (qual. Dignität Pneumologie) durchgeführt wird. In allen anderen Fällen kommt die TG.05.0030 zur Anwendung.

Bereits genehmigte Anträge zur Besitzstandswahrung werden nicht tangiert und behalten ihre Gültigkeit. Automatisch abgelehnte Anträge wurden unter den neuen Kriterien automatisiert und ohne Kostenfolge für den Antragssteller erneut geprüft. Nach erfolgter Prüfung erhält der Antragssteller das Ergebnis wie bisher via Mail. Beachten Sie bitte, dass Sie für das Login auf LegiData die persönliche ZSR-Nummer verwenden.

Verlängerung Deklaration Besitzstandswahrung bis 15. November 2025 und Anpassung Betriebsreglement LegiData

Im Newsletter 20 der OAAT AG vom 4. September 2025 kommuniziert die OAAT folgendes:
„Der VR der OAAT AG hat am 29. August 2025 die Herausforderungen im Bereich der Besitzstandswahrung diskutiert und dazu mehrere Beschlüsse gefasst. Die Beantragung des Besitzstandes via LegiData wird neu bis am 15. November 2025 möglich sein. Dokumente für nicht automatisch anerkannte Besitzstandspositionen können bis am 30. November 2025 nachgereicht werden.
Weiter hat der VR der OAAT AG beschlossen, das Betriebsreglement LegiData anzupassen.“
Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link: Newsletter 20 OAAT AG – Besitzstand

Anpassungen am Gesamt-Tarifsystem – Release 8. August 2025

Am 15. Juli 2025 haben die Tarifpartner dem Bundesrat Ergänzungen und Anpassungen am Gesamt-Tarifsystem noch vor dessen Einführung zur Genehmigung eingereicht.

Am 8. August 2025 wurden planmässig der TARDOC 1.4c, die Ambulanten Pauschalen 1.1c sowie die entsprechenden Releasenotes durch die OAAT AG veröffentlicht. Welche wichtigen Anpassungen vorgenommen wurden, finden Sie unter folgendem Link: Releasenotes

Anerkennungssparten im neuen Tarifsystem

Im neuen Tarifsystem gibt es nur noch ZWEI SPARTEN, die anerkannt werden müssen:
– Nichtärztliches Personal in der Psychiatrie (TARDOC Kapitel EA.05)
– Nichtärztliches Chronic Care Management (TARDOC Kapitel AK.05)
Weitere Informationen zur Spartenanerkennung erhalten Sie in unserer TARDOC-Schulung (TARDOC-RALLYE und TARIF-AKADEMIE).

TARDOC-Schulung: Sicherheit & Tarifkompetenz garantiert

Die Einführung von Tardoc und ambulanten Pauschalen verändert das Schweizer Gesundheitssystem grundlegend. Für Arztpraxen bedeutet das nicht nur neue Abrechnungsregeln – sondern auch organisatorische und betriebswirtschaftliche Herausforderungen. Wie Sie Ihre Tarifkompetenz stärken und den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens sichern können, erfahren Sie im beigefügten Artikel. https://www.medinside.ch/tardoc-%C2%ABtarifkompetenz-ist-ein-erfolgsfaktor%C2%BB-20250618

Besitzstände: Ein Detail mit grosser Wirkung

Ein oft unterschätzter Punkt bei der Einführung von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen ist die Beantragung der Besitzstände. Selbst Ärztinnen und Ärzte, die bisher keinen Besitzstand hatten, können davon betroffen sein.
Die Frist ist verbindlich: Besitzstände müssen bis spätestens 30. September 2025 angemeldet bzw. beantragt werden – eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.

In meinem Schulungskonzept – TARDOC-RALLYE – widme ich diesem Thema besondere Aufmerksamkeit. Sie erfahren, worauf Sie achten müssen, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie Fristen sicher einhalten.

Nutzen Sie die Chance, Ihre Praxis optimal vorzubereiten – und lassen Sie keinen Anspruch verfallen!

Sparten-Anerkennung im neuen Gesamt-Tarifsystem

Im Gesamt-Tarifsystem (TARDOC und Ambulanten Pauschalen) ist nur noch für zwei Sparten eine Anerkennung (vgl. Anhang G zum Tarifstrukturvertrag) erforderlich, nämlich für: 

  • Nichtärztliche ambulante Leistungen in der Psychiatrie;
  • Nichtärztliches Chronic Care Management.

Der Prozess der Spartenanerkennung wird von der SASIS im Auftrag der Tarifpartner abgewickelt. Anträge für die Anerkennung einer Sparte können ab dem 1. Oktober 2025 eingereicht werden https://oaat-otma.ch/gesamt-tarifsystem/spartenanerkennung. Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie im Rahmen der Workshops in der Tarif-Akademie.

Bundesrat genehmigt Tarife – Was bedeutet dies für Ihr Unternehmen? Welche Massnahmen sind zu ergreifen?

Der TARMED wird per 01.01.2026 durch die beiden ambulanten Tarife Einzelleistungstarif TARDOC und die Ambulanten Pauschalen abgelöst.

“Für jede bedeutsame Veränderung müssen wir bereit sein, ins Unbekannte zu springen.” (William James, Psychologe und Philosoph)

Wir freuen uns, Sie mit gezielten Vorbereitungsmassnahmen und mit unserem vielseitigen Schulungsangebot unterstützen zu dürfen.