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Schlagwort: Besitzstand

Besitzstand – Wichtige Anpassungen vom 26.09.2025

Im Newsletter vom 26. September 2025 kommuniziert die OAAT AG folgende wichtige Anpassungen im Zusammenhang mit den Besitzständen.

Anpassungen an den Besitzständen der Positionen JT.00.0010, TG.05.0050, GK.20.0090 und GK.20.0080. 

Hinweis: Die nachfolgenden Änderungen treten per sofort in Kraft

GK.20.0080 und GK.20.0090
GK.20.0090 kann wie GK.20.0080 in Besitzstand genommen werden mit 39.3410 „Umfassender sonografischer Gelenk- und Weichteilstatus, Fuss oder Hand, pro Seite“. Ärztinnen und Ärzte, die bereits einen Besitzstand auf GK.20.0080 erworben haben, müssen einen weiteren Besitzstand für GK.20.0090 anmelden.

JT.00.0010
JT.00.0010 „Spezialisierte genetische Beratung, pro 1 Min.“ kann neu mit folgenden Positionen in Besitzstand genommen werden:

  • 00.0530 „Genetische u/o pränatale Beratung durch den Facharzt bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren, pro 5 Min“
  • 00.0535 „Genetische u/o pränatale Beratung durch den Facharzt bei Kindern unter 6 Jahren und Personen über 75 Jahren, pro 5 Min“
  • 00.0536 „Genetische u/o pränatale Beratung durch den Facharzt bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren mit einem erhöhten Behandlungsbedarf, pro 5 Min“

TG.05.0050
TG.05.0050 „Spirometrie im Lungenfunktionslabor“ kann nicht mehr in Besitzstand genommen werden. Sie ist explizit für Pneumologen vorgesehen, die über ein entsprechendes Lungenfunktionslabor verfügen. Die bisherige 15.0130 „Kleine Spirometrie mit Dokumentation der Flussvolumenkurve“ kann über TG.05.0030 „Kleine Spirometrie“ abgerechnet werden. Bereits erteilte Besitzstände bleiben gültig.
Die OAAT AG weist darauf hin, dass TG.05.0050 zur differenzierten Diagnostik und genauen Beurteilung von Atemwegsverengungen und -Mustern dient und durch geschultes Fachpersonal unter spezialfachärztlicher Supervision (qual. Dignität Pneumologie) durchgeführt wird. In allen anderen Fällen kommt die TG.05.0030 zur Anwendung.

Bereits genehmigte Anträge zur Besitzstandswahrung werden nicht tangiert und behalten ihre Gültigkeit. Automatisch abgelehnte Anträge wurden unter den neuen Kriterien automatisiert und ohne Kostenfolge für den Antragssteller erneut geprüft. Nach erfolgter Prüfung erhält der Antragssteller das Ergebnis wie bisher via Mail. Beachten Sie bitte, dass Sie für das Login auf LegiData die persönliche ZSR-Nummer verwenden.

Verlängerung Deklaration Besitzstandswahrung bis 15. November 2025 und Anpassung Betriebsreglement LegiData

Im Newsletter 20 der OAAT AG vom 4. September 2025 kommuniziert die OAAT folgendes:
„Der VR der OAAT AG hat am 29. August 2025 die Herausforderungen im Bereich der Besitzstandswahrung diskutiert und dazu mehrere Beschlüsse gefasst. Die Beantragung des Besitzstandes via LegiData wird neu bis am 15. November 2025 möglich sein. Dokumente für nicht automatisch anerkannte Besitzstandspositionen können bis am 30. November 2025 nachgereicht werden.
Weiter hat der VR der OAAT AG beschlossen, das Betriebsreglement LegiData anzupassen.“
Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link: Newsletter 20 OAAT AG – Besitzstand

Besitzstände: Ein Detail mit grosser Wirkung

Ein oft unterschätzter Punkt bei der Einführung von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen ist die Beantragung der Besitzstände. Selbst Ärztinnen und Ärzte, die bisher keinen Besitzstand hatten, können davon betroffen sein.
Die Frist ist verbindlich: Besitzstände müssen bis spätestens 30. September 2025 angemeldet bzw. beantragt werden – eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.

In meinem Schulungskonzept – TARDOC-RALLYE – widme ich diesem Thema besondere Aufmerksamkeit. Sie erfahren, worauf Sie achten müssen, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie Fristen sicher einhalten.

Nutzen Sie die Chance, Ihre Praxis optimal vorzubereiten – und lassen Sie keinen Anspruch verfallen!

Besitzstände beantragen – TARDOC und Ambulante Pauschalen

Frist nicht verpassen! Selbst Ärztinnen und Ärzte, die bislang keinen Besitzstand hatten, können davon betroffen sein. Besitzstände müssen vor dem 30. September 2025 angemeldet bzw. beantragt werden. Bereiten Sie sich bereits heute vor. Entsprechende Informationen zur Registration und der Beantragung der Besitzstände finden Sie im Dokument der OAAT AG, Infolunch Besitzstand vom 08.04.2025, unter folgendem Link https://oaat-otma.ch/fileadmin/redaktion/dokumente/DE/Infolunch/20250408_Infolunch_LegiData.pdf sowie unter folgendem Link https://oaat-otma.ch/gesamt-tarifsystem/besitzstaende