Besitzstand – Wichtige Anpassungen vom 26.09.2025
Im Newsletter vom 26. September 2025 kommuniziert die OAAT AG folgende wichtige Anpassungen im Zusammenhang mit den Besitzständen.
Anpassungen an den Besitzständen der Positionen JT.00.0010, TG.05.0050, GK.20.0090 und GK.20.0080.
Hinweis: Die nachfolgenden Änderungen treten per sofort in Kraft
GK.20.0080 und GK.20.0090
GK.20.0090 kann wie GK.20.0080 in Besitzstand genommen werden mit 39.3410 „Umfassender sonografischer Gelenk- und Weichteilstatus, Fuss oder Hand, pro Seite“. Ärztinnen und Ärzte, die bereits einen Besitzstand auf GK.20.0080 erworben haben, müssen einen weiteren Besitzstand für GK.20.0090 anmelden.
JT.00.0010
JT.00.0010 „Spezialisierte genetische Beratung, pro 1 Min.“ kann neu mit folgenden Positionen in Besitzstand genommen werden:
- 00.0530 „Genetische u/o pränatale Beratung durch den Facharzt bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren, pro 5 Min“
- 00.0535 „Genetische u/o pränatale Beratung durch den Facharzt bei Kindern unter 6 Jahren und Personen über 75 Jahren, pro 5 Min“
- 00.0536 „Genetische u/o pränatale Beratung durch den Facharzt bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren mit einem erhöhten Behandlungsbedarf, pro 5 Min“
TG.05.0050
TG.05.0050 „Spirometrie im Lungenfunktionslabor“ kann nicht mehr in Besitzstand genommen werden. Sie ist explizit für Pneumologen vorgesehen, die über ein entsprechendes Lungenfunktionslabor verfügen. Die bisherige 15.0130 „Kleine Spirometrie mit Dokumentation der Flussvolumenkurve“ kann über TG.05.0030 „Kleine Spirometrie“ abgerechnet werden. Bereits erteilte Besitzstände bleiben gültig.
Die OAAT AG weist darauf hin, dass TG.05.0050 zur differenzierten Diagnostik und genauen Beurteilung von Atemwegsverengungen und -Mustern dient und durch geschultes Fachpersonal unter spezialfachärztlicher Supervision (qual. Dignität Pneumologie) durchgeführt wird. In allen anderen Fällen kommt die TG.05.0030 zur Anwendung.
Bereits genehmigte Anträge zur Besitzstandswahrung werden nicht tangiert und behalten ihre Gültigkeit. Automatisch abgelehnte Anträge wurden unter den neuen Kriterien automatisiert und ohne Kostenfolge für den Antragssteller erneut geprüft. Nach erfolgter Prüfung erhält der Antragssteller das Ergebnis wie bisher via Mail. Beachten Sie bitte, dass Sie für das Login auf LegiData die persönliche ZSR-Nummer verwenden.