Spartenanerkennung TARDOC
Im Gesamt-Tarifsystem, bestehend aus TARDOC und Ambulanten Pauschalen, ist nur noch für zwei Sparten eine Anerkennung erforderlich, nämlich für:
- Nichtärztliche ambulante Leistungen in der Psychiatrie;
- Nichtärztliches Chronic Care Management.
Hilfreiche Informationen zum Prozess der Spartenanerkennung finden Sie unter folgenden Links:
- Infoveranstaltung vom 07.10.2025 OAAT AG https://oaat-otma.ch/kommunikation/infoveranstaltungen
- Prozess https://oaat-otma.ch/fileadmin/redaktion/dokumente/DE/Infolunch/251007_Prozess_Spartenanerkennung.pdf