Wichtige Hinweise zur Vermeidung von Rechnungsrückweisungen
Um unnötige Rückweisungen zu vermeiden, macht die OAAT darauf aufmerksam, dass die Abrechnung gemäss den vereinbarten vertraglichen Grundlagen zu erfolgen hat. Insbesondere macht sie auf folgende drei Punkte aufmerksam:
– Angabe der Fachbereiche: Gemäss Anhang H zum Tarifstrukturvertrag und Reglement zu den Fachbereichen
– Gruppierungsrelevante LKAAT-Positionen bei Ambulanten Pauschalen: Siehe Kap. 3, Abs. 6, Bst. c des Anhangs H «Rechnungsstellung und Datenaustausch» sowie Klarstellung 1 zu Anhang H «Rechnungsstellung und Datenaustausch»)
– Injizierte oder applizierte Arzneimittel bei Ambulanten Pauschalen: Siehe Kap. 3, Abs. 6, Bst. d des Anhangs H «Rechnungsstellung und Datenaustausch» und Klarstellung 7 zu Anhang H «Rechnungsstellung und Datenaustausch»
Weitere wichtige Informationen finden Sie im Newsletter 29 der OAAT AG vom 20. Februar 2026 Newsletter 29 OAAT AG vom 20.02.2026