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Schlagwort: Spartenanerkennung

Spartenanerkennung TARDOC

Im Gesamt-Tarifsystem, bestehend aus TARDOC und Ambulanten Pauschalen, ist nur noch für zwei Sparten eine Anerkennung erforderlich, nämlich für: 

  • Nichtärztliche ambulante Leistungen in der Psychiatrie;
  • Nichtärztliches Chronic Care Management.

Hilfreiche Informationen zum Prozess der Spartenanerkennung finden Sie unter folgenden Links:

Anerkennungssparten im neuen Tarifsystem

Im neuen Tarifsystem gibt es nur noch ZWEI SPARTEN, die anerkannt werden müssen:
– Nichtärztliches Personal in der Psychiatrie (TARDOC Kapitel EA.05)
– Nichtärztliches Chronic Care Management (TARDOC Kapitel AK.05)
Weitere Informationen zur Spartenanerkennung erhalten Sie in unserer TARDOC-Schulung (TARDOC-RALLYE und TARIF-AKADEMIE).

Sparten-Anerkennung im neuen Gesamt-Tarifsystem

Im Gesamt-Tarifsystem (TARDOC und Ambulanten Pauschalen) ist nur noch für zwei Sparten eine Anerkennung (vgl. Anhang G zum Tarifstrukturvertrag) erforderlich, nämlich für: 

  • Nichtärztliche ambulante Leistungen in der Psychiatrie;
  • Nichtärztliches Chronic Care Management.

Der Prozess der Spartenanerkennung wird von der SASIS im Auftrag der Tarifpartner abgewickelt. Anträge für die Anerkennung einer Sparte können ab dem 1. Oktober 2025 eingereicht werden https://oaat-otma.ch/gesamt-tarifsystem/spartenanerkennung. Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie im Rahmen der Workshops in der Tarif-Akademie.