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Wirtschaftlichkeitsprüfung: wegweisendes Bundesgerichtsurteil

Eine statistische Auffälligkeit ist nicht ausreichend, um unwirtschaftliches Handeln einer Ärztin oder eines Arztes festzustellen. Detaillierte Informationen zum Bundesgerichtsurteil finden Sie im beiliegenden Artikel (SäZ 2024;105(17–18):44–47).

https://saez.swisshealthweb.ch/fileadmin/assets/SAEZ/2024/saez.2024.1448134528/saez-2024-1448134528.pdf

Regressionsbericht, santésuisse, Tarif, TARMED, Wirtschaftlichkeitsprüfung