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Sparten-Anerkennung im neuen Gesamt-Tarifsystem

Im Gesamt-Tarifsystem (TARDOC und Ambulanten Pauschalen) ist nur noch für zwei Sparten eine Anerkennung (vgl. Anhang G zum Tarifstrukturvertrag) erforderlich, nämlich für: 

  • Nichtärztliche ambulante Leistungen in der Psychiatrie;
  • Nichtärztliches Chronic Care Management.

Der Prozess der Spartenanerkennung wird von der SASIS im Auftrag der Tarifpartner abgewickelt. Anträge für die Anerkennung einer Sparte können ab dem 1. Oktober 2025 eingereicht werden https://oaat-otma.ch/gesamt-tarifsystem/spartenanerkennung. Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie im Rahmen der Workshops in der Tarif-Akademie.

ambulante Pauschalen, Anerkennungssparten, Chronic Care Management, MPK, Spartenanerkennung, Tardoc