Vertragsbeitritte TARDOC und Ambulante Pauschalen
Damit Sie ab dem 1. Januar 2026 über TARDOC und Ambulante Pauschalen abrechnen können, müssen Sie den nationalen Tarifverträgen bis Ende 2025 beitreten. Weitere Informationen zum Beitritt für Ärztinnen und Ärzte mit persönlicher ZSR-Nummer und Ambulante Einrichtungen der Partner-Obergruppe «Ärzte und Ärztinnen» finden Sie unter folgendem Link https://tarifeambulant.fmh.ch/wichtige-tarif-info.cfm