Besitzstände: Ein Detail mit grosser Wirkung
Ein oft unterschätzter Punkt bei der Einführung von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen ist die Beantragung der Besitzstände. Selbst Ärztinnen und Ärzte, die bisher keinen Besitzstand hatten, können davon betroffen sein.
Die Frist ist verbindlich: Besitzstände müssen bis spätestens 30. September 2025 angemeldet bzw. beantragt werden – eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
In meinem Schulungskonzept – TARDOC-RALLYE – widme ich diesem Thema besondere Aufmerksamkeit. Sie erfahren, worauf Sie achten müssen, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie Fristen sicher einhalten.
Nutzen Sie die Chance, Ihre Praxis optimal vorzubereiten – und lassen Sie keinen Anspruch verfallen!