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Wichtige Hinweise zur Vermeidung von Rechnungsrückweisungen

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Um unnötige Rückweisungen zu vermeiden, macht die OAAT darauf aufmerksam, dass die Abrechnung gemäss den vereinbarten vertraglichen Grundlagen zu erfolgen hat. Insbesondere macht sie auf folgende drei Punkte aufmerksam:

Angabe der Fachbereiche: Gemäss Anhang H zum Tarifstrukturvertrag und Reglement zu den Fachbereichen 
Gruppierungsrelevante LKAAT-Positionen bei Ambulanten Pauschalen: Siehe Kap. 3, Abs. 6, Bst. c des Anhangs H «Rechnungsstellung und Datenaustausch» sowie Klarstellung 1 zu Anhang H «Rechnungsstellung und Datenaustausch»)
Injizierte oder applizierte Arzneimittel bei Ambulanten Pauschalen: Siehe Kap. 3, Abs. 6, Bst. d des Anhangs H «Rechnungsstellung und Datenaustausch» und Klarstellung 7 zu Anhang H «Rechnungsstellung und Datenaustausch»

Weitere wichtige Informationen finden Sie im Newsletter 29 der OAAT AG vom 20. Februar 2026 Newsletter 29 OAAT AG vom 20.02.2026