Tardoc-Höchstgrenze: Der blinde Fleck in der Debatte
Artikel medinside vom 23. Juli 2026
Ein erheblicher Teil der ärztlichen Leistung dient heute dazu, andere Praxiskosten querzufinanzieren. Der Aargauische Ärzteverband legt dazu Daten vor und fordert, dass der Spiess umgedreht wird: Erst Neubewertung der Infrastrukturkosten – dann vielleicht Höchstgrenze.
23. Juli 2026 um 12:20
Symbolbild, KI-Bearbeitung: Ludovic Charlet / Unsplash, bearbeitet mit ChatGPT.
Mittlerweile haben sich Dutzende Organisationen gemeldet, um gegen die geplante Höchstgrenze für ärztliche Leistungen zu protestieren: Ende der Wirtschaftsfreiheit, Schwächung der Versorgung, Zweiklassenmedizin – dies sind häufige Argumente gegen den Deckel von 1577 Taxpunkten pro Durchschnittstag.
Nun lenkt der Aargauische Ärzteverband den Blick auf einen anderen Punkt. In einem Schreiben an die FMH-Spitze hält er fest, dass die Vergütungen für ärztliche Leistungen längst eine zweite Funktion hätten: Sie kompensierten die unzureichende Vergütung der Praxisinfrastruktur.
Konkret geht es um die Infrastrukturpauschale IPL, bei der es seit Jahren keine oder kaum Anpassungen gab. Die Ärzte mussten also die Teuerung bei Personal, Mieten, Energie, Informatik und Administration über ihre AL-Position auffangen.
«Ein Instrument, das ursprünglich zur Begrenzung einzelner Fehlentwicklungen gedacht ist, würde unbeabsichtigt jene Leistungserbringer treffen, die unter zunehmend schwierigen Rahmenbedingungen die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen.» — Aus dem Brief des Aargauischen Ärzteverbands an den FMH-Vorstand und FMH-Präsidentin Yvonne Gilli.
Gerade deshalb erscheint es als fatale Fehlannahme, dass über die ärztlichen Minutagen zunehmend höhere Einkommen erzielt werden konnten – im Gegenteil.
Dann aber hat die geplante Höchstgrenze einen gefährlichen Nebeneffekt: «Eine Begrenzung der abrechenbaren AL würde unter diesen Voraussetzungen nicht primär aussergewöhnlich hohe Einkommen begrenzen, sondern wirtschaftlich solide und effizient geführte Praxen treffen, welche bereits heute einen Teil ihrer Infrastruktur über die AL finanzieren müssen», heisst es im Brief, der von Präsident Thomas Ernst und Tarifexpertin Silke Biethahn unterschrieben ist.
Besonders heikel würde dies für moderne Gruppenpraxen und Regionen mit Ärztemangel: «Gerade jene Praxen, die durch arbeitsteilige Organisation und effiziente Prozesse eine hohe ambulante Versorgungsleistung sicherstellen, können die AL-Höchstgrenze erreichen, ohne dass ihre Einkommen unangemessen hoch sind. Die Höchstgrenze würde damit nicht ausschliesslich Fehlentwicklungen korrigieren, sondern die ambulante Versorgung unbeabsichtigt schwächen.»
29 Prozent umgeleitet
Die Ärztegesellschaft wertete RoKo-Daten aus, die auf Angaben von fast 80 Prozent der Praxen im Aargau beruhen. Danach stieg der Anteil der Praxiskosten am Umsatz in den letzten Jahrzehnten stetig. Die Schieflage entwickelte sich durch die ganze Ära des Tarmed, als die Vergütung der Infrastruktur- und Technikkosten der Realität zu wenig, zu zögernd oder gar nicht angepasst wurde. «Die technische Leistung wurde dadurch schleichend unterfinanziert», schreiben Ernst und Biethahn.
Und weil auch der Tardoc 2026 ein betriebswirtschaftliches Raster übernahm, das fast zehn Jahre alt ist, wurde die Unterdeckung fortgeschrieben. Wegen der Inflation und auch sonst steigenden Kosten dürfte das verfügbare ärztliche Einkommen in zahlreichen Fachgebieten «heute tiefer liegen als zu Beginn der TARMED-Ära», vermuten die Aargauer Ärzte.
Dazu legt die Ärztegesellschaft das Beispiel einer Praxis vor, bei der 29 Prozent der ausgewiesenen ärztlichen Leistung zur Finanzierung der Infrastruktur «umgeleitet» werden. Der ärztliche Verdienst nährt sich also lediglich aus 71 Prozent der ursprünglich tarifierten Leistung.
«Eine Begrenzung der AL greift daher nicht bei einer überhöhten Vergütung der ärztlichen Leistung an, sondern verschärft die Folgen einer strukturellen Unterfinanzierung der Infrastruktur.»
Die Situation sei bei Spezialisten und Grundversorgern ähnlich. «Der Aufwand liegt mittlerweile bei fast 70% des Ertrags, und ist in vielen Fällen nicht durch die IPL gedeckt. Dies führt dazu, dass das Praxisergebnis sowohl bei vielen Grundversorgenden als auch bei vielen Spezialistinnen und Spezialisten trotz steigendem Ertrag mittlerweile unterhalb des Referenzeinkommens liegt.»
Die Konsequenz: Die Aargauer Ärzte fordern, dass erst der Tardoc neu evaluiert wird; erst danach kann eine AL-Höchstgrenze erwogen werden. «Soll eine Höchstgrenze eingeführt werden, muss zunächst sichergestellt werden, dass die tatsächlichen Infrastrukturkosten über die IPL vollständig und regelmässig an die Kostenentwicklung angepasst vergütet werden. Andernfalls wird die wirtschaftliche Grundlage effizient geführter ambulanter Arztpraxen weiter geschwächt.»
Zuerst müssten also die betriebswirtschaftlichen Grundlagen mit aktuellen Kostendaten überprüft und die Infrastrukturleistungen an die tatsächliche Kostenentwicklung angepasst werden. Dann erst «kann eine AL-Höchstgrenze ihre gesetzlich vorgesehene Funktion zielgerichtet und ohne unerwünschte Nebenwirkungen erfüllen.»
Und notabene solle die Höchstgrenze so bemessen sein, «dass sie die freie wirtschaftliche Leistungserbringung nicht einschränkt.»