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Beiträge zum Schlagwort „Besitzstände“

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Frist nicht verpassen! Selbst Ärztinnen und Ärzte, die bislang keinen Besitzstand hatten, können davon betroffen sein. Besitzstände müssen vor dem 30. September 2025 angemeldet bzw. beantragt werden. Bereiten Sie sich bereits heute vor. Entsprechende Informationen zur Registration und der Beantragung der Besitzstände finden Sie im Dokument der OAAT AG, Infolunch Besitzstand vom 08.04.2025, unter folgendem […]