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Schlagwort: Tardoc

Rückweisungen vermeiden – administrativen Aufwand reduzieren

Rechnungsrückweisungen sind nicht nur ärgerlich, sondern verursachen vor allem eines: unnötigen administrativen Mehraufwand. Jede Korrektur kostet Zeit, verzögert den Zahlungseingang und bindet wertvolle Ressourcen in der Praxis.

Doch die gute Nachricht ist: Die meisten Rückweisungen lassen sich durch klare Prozesse und gezielte Prüfung vermeiden.

Häufige Rückweisungsgründe:

  • Fehlender oder unvollständiger Diagnosecode
  • Vorgaben des Forum Datenaustausch nicht eingehalten
  • Verbrauchsmaterial falsch (Tariftyp, Position) oder unzulässig verrechnet
  • Limitationsüberschreitungen

Erfahren Sie anlässlich unserer massgeschneiderten Tarif-Schulungen sowie in der Tarif-Akademie, welche weiteren Rückweisungsgründe häufig auftreten – und wie Sie diese korrekt bearbeiten und gezielt vermeiden.

Tarif-Update – Technisches Update / Neue Klarstellungen OAAT AG

Am 20. März 2026 hat die OAAT AG in Ihrem Newsletter weitere Klarstellungen sowie wichtige Informationen zum technischen Update publiziert.

Technisches Update
Zur korrekten Umsetzung der genehmigten Tarifstrukturen werden im Rahmen eines technischen Updates der Grouper, LKAAT, das Definitionshandbuch sowie der TarifMatcher in aktualisierter Form bereitgestellt. Die Publikation ist für den 2. April 2026 vorgesehen. Details zu den Anpassungen werden mit dem Release aufgeschaltet.

Die Leistungserbringer und Kostenträger sind aufgefordert, die technische Implementierung bis zum 20. April 2026 vorzunehmen, damit ab diesem Datum nach neuer Version fakturiert werden kann.
Wichtig: Die Anwendung erfolgt auch auf Leistungen, welche vor dem Publikationsdatum erbracht, aber noch nicht fakturiert wurden. Bereits bestehende Rückweisungen, die nach dem 20. April erneut fakturiert werden, sollen gemäss neuer Version korrigiert werden. Bereits bezahlte Rechnungen sollen nicht mehr korrigiert werden.

Detaillierte Informationen zum technischen Update sowie den Klarstellungen finden Sie unter folgendem Link Newsletter 30 – OAAT AG – 20.03.2026

TARDOC und ambulante Pauschalen: Ertragsoptimierung durch strukturierte Patientenplanung

Optimierte Patientenplanung im Tarifsystem – ein Schlüssel zur wirtschaftlichen Praxisführung

Mit der Einführung von TARDOC und den ambulanten Pauschalen gewinnt eine strukturierte Patientenplanung zunehmend an Bedeutung. Das Tarifsystem beeinflusst direkt, wie Termine organisiert, Leistungen geplant und Praxisressourcen eingesetzt werden. Eine wirtschaftlich geführte Praxis berücksichtigt deshalb nicht nur die medizinische Leistungserbringung, sondern auch die systematische Patientenplanung.

Genau hier setzen unsere Telefon-Schulungen an: Wir schulen Ihr Praxisteam praxisnah und zeigen verständlich auf, wie Einschreibesystematik, Terminplanung und Leistungsabrechnung zusammenhängen. Ihr Personal lernt, wie sich TARDOC-Einzelleistungen und Pauschalen bereits bei der Terminplanung berücksichtigen lassen und wie organisatorische Strukturen die Abrechnung und Praxisabläufe nachhaltig unterstützen.

So entsteht eine Praxisorganisation, die medizinische Leistung, Terminmanagement und Tarifsystem optimal miteinander verbindet – als Grundlage für hohe Behandlungsqualität, zufriedene Patienten und eine nachhaltige Praxisentwicklung.
Weitere Informationen zu unserer Telefon-Schulung CALL ME! finden Sie unter folgendem Link https://vanessa-federer.ch/serious-gaming/call-me/

Wichtige Hinweise zur Vermeidung von Rechnungsrückweisungen

Um unnötige Rückweisungen zu vermeiden, macht die OAAT darauf aufmerksam, dass die Abrechnung gemäss den vereinbarten vertraglichen Grundlagen zu erfolgen hat. Insbesondere macht sie auf folgende drei Punkte aufmerksam:

Angabe der Fachbereiche: Gemäss Anhang H zum Tarifstrukturvertrag und Reglement zu den Fachbereichen 
Gruppierungsrelevante LKAAT-Positionen bei Ambulanten Pauschalen: Siehe Kap. 3, Abs. 6, Bst. c des Anhangs H «Rechnungsstellung und Datenaustausch» sowie Klarstellung 1 zu Anhang H «Rechnungsstellung und Datenaustausch»)
Injizierte oder applizierte Arzneimittel bei Ambulanten Pauschalen: Siehe Kap. 3, Abs. 6, Bst. d des Anhangs H «Rechnungsstellung und Datenaustausch» und Klarstellung 7 zu Anhang H «Rechnungsstellung und Datenaustausch»

Weitere wichtige Informationen finden Sie im Newsletter 29 der OAAT AG vom 20. Februar 2026 Newsletter 29 OAAT AG vom 20.02.2026

Tarif-Update – Verwendung von Analogiepositionen und Reservecodes

Die im LKAAT vorhandenen Reservecodes (ohne medizinische Beschreibung), können unterjährig von der OAAT mit einer medizinischen Beschreibung belegt werden. Reservecodes dienen ausschliesslich zur Dokumentation von Leistungen, welche im aktuellen LKAAT noch nicht abgebildet sind. Sie haben keinen Leistungsbezug.

Für die Abrechnung der «Versorgung einer Fraktur u/o Luxation mittels geschlossener Reposition mit äusserer Schienung von Handgelenk/Handwurzelknochen/ distaler Radius /distale Ulna» ist im Jahr 2026 die Analogieposition C08.FA.0030 zu verwenden und zugleich die Position C00.YY.0010 (Reservecode) zu erfassen.

Eine Übersicht über aktuell gültige und vergangene und Analogie- und Reservecodes ist auf der Webseite OAAT einsehbar und gilt als verbindlich für die Leistungserfassung. Die Aktualisierung erfolgt regelmässig per Monatsende.

Quelle: Newsletter 28 OAAT AG, vollständiger Newsletter unter https://oaat-otma.ch/informationen/newsletter

Rückweisungen kosten Zeit – und belasten das Personal

Jede Rückweisung bedeutet:

  • zusätzlichen administrativen Aufwand
  • Unterbrechungen im Praxisalltag
  • Unsicherheit im Team
  • verzögerte Einnahmen

Medizinische Praxisassistent:innen und Abrechnungsteams stehen aktuell unter hohem Druck. Wertvolle Zeit geht für Korrekturen verloren – Zeit, die im Praxisbetrieb dringend gebraucht wird.

In den ersten Wochen nach dem TARDOC-Start kristallisieren sich dabei typische Muster heraus. Einige Stolperfallen oder Rückweisungsgründe sind nicht auf den ersten Blick erkennbar, sondern entstehen im Detail der Leistungserfassung und Abrechnung.

Unsere Unterstützung – Überprüfung Leistungsabrechnung – praxisnah und effizient

Gerne unterstützen wir Sie mit unserem bewährten Produkt Überprüfung Leistungsabrechnung, das bereits im TARMED erfolgreich im Einsatz war und von unseren Kundinnen und Kunden geschätzt wurde.

Dabei fokussieren wir uns auf:

  • die Optimierung der Tarifanwendung mit Blick auf Vollständigkeit und Korrektheit
  • die Vermittlung in der sicheren Tarif-Anwendung
  • das Aufzeigen von Abrechnungspotenzialen
  • den Einfluss von TARDOC und ambulanten Pauschalen auf die Praxisorganisation, Prozesse und Praxispersonal

Weitere Informationen unter https://vanessa-federer.ch/dienstleistungen-mpa-aerzte/

Vertragsbeitritte TARDOC und Ambulante Pauschalen

Damit Sie ab dem 1. Januar 2026 über TARDOC und Ambulante Pauschalen abrechnen können, müssen Sie den nationalen Tarifverträgen bis Ende 2025 beitreten. Weitere Informationen zum Beitritt für Ärztinnen und Ärzte mit persönlicher ZSR-Nummer und Ambulante Einrichtungen der Partner-Obergruppe «Ärzte und Ärztinnen» finden Sie unter folgendem Link https://tarifeambulant.fmh.ch/wichtige-tarif-info.cfm

Der Bundesrat genehmigt die Ergänzungen für das neue Gesamt-Tarifsystem TARDOC und Ambulante Pauschalen

An seiner Sitzung vom 5. November 2025 hat der Bundesrat mehrere Anpassungen und Ergänzungen zum Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen genehmigt. Damit kommt er dem Gesuch der Tarifpartner nach, noch vor Inkrafttreten des neuen Gesamt-Tarifsystems am 1. Januar 2026 Änderungen vorzunehmen. Diese Anpassungen ermöglichen unter anderem Verbesserungen bei der Übernahme von Leistungen in den Notaufnahmen der Spitäler oder auch in der Pathologie sowie bei der Behandlung von Tumoren.

Die Medienmitteilung der OAAT AG finden Sie unter folgendem Link https://oaat-otma.ch/fileadmin/redaktion/dokumente/DE/Aktuelles/251105_MM_OAAT_Tarife_Genehmigung_durch_BR.pdf

Spartenanerkennung TARDOC

Im Gesamt-Tarifsystem, bestehend aus TARDOC und Ambulanten Pauschalen, ist nur noch für zwei Sparten eine Anerkennung erforderlich, nämlich für: 

  • Nichtärztliche ambulante Leistungen in der Psychiatrie;
  • Nichtärztliches Chronic Care Management.

Hilfreiche Informationen zum Prozess der Spartenanerkennung finden Sie unter folgenden Links: